Schneeräumen – für den einen Spaß, für den anderen Pflicht. Während es für Kinder ein riesen Spaß ist, Schneemänner zu bauen und Schlitten zu fahren, sorgt Schnee bei Erwachsenen in vielen Fällen für alles andere als Freude. Insbesondere für Hauseigentümer kann üppiger Schneefall schnell in viel Arbeit ausarten. Die Pflicht zum Schneeräumen ist zudem gesetzlich festgeschrieben und kann daher auch mit Bußgeldern belegt werden. Nicht jedes Bundesland ahndet es, wenn der Gehweg nicht vom Schnee befreit ist. Dennoch können hohe Kosten anfallen, wenn ein Passant ausrutscht, sich verletzt und somit einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. hat daher einen Ratgeber verfasst, in dem genau steht, was Sie beim Schneeräumen beachten müssen und wann Ihnen ein Bußgeld droht. – Isabel Frankenberg