In einem Sozialstaat werden alle Menschen unterstützt, die entweder gar kein Einkommen haben, oder über kein ausreichendes Einkommen verfügen. Diese Hilfe wird Sozialhilfe genannt und vom Sozialamt geleistet und verwaltet. Ziel der Sozialhilfe ist es, alle Menschen, die kein menschenwürdiges Leben führen können, zu unterstützen. Sozialhilfe ist in Deutschland im Grundgesetz verankert, und somit handelt es sich dabei um einen garantierten Rechtsanspruch auf ausreichende Hilfe zum Lebensunterhalt. Man muss für einen Anspruch auf Sozialhilfe keinerlei Vorleistungen erbracht haben. Auch die Gründe oder Ursachen der Hilfsbedürftigkeit spielen keine Rolle.
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