Jeder kommt mal in diese Situation: man muss seine Lohnsteuerkarte beantragen. Seit dem 01. Januar 2011 wird sie von der zuständigen Gemeinde nicht mehr in Schriftform an die betroffenen Bürger zugestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Lohnsteuerkarte immer automatisch zugesendet. Seit Anfang des Jahres 2011 gelten nun neue vereinfachte Regelungen für die Ausstellung der Karte. Sie wird nun in vereinfachter Form nicht mehr von den Bürgerämtern ausgestellt. Die Ausstellung der Lohnsteuerkarte ist nun in den Zuständigkeitsbreich der Finanzämter gefallen. Grund war die Vereinfachung des Verwaltungsaufwands für das Lohnsteuerkartenverfahren.
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