Hilfe vom Sozialamt

Bildquelle: aboutpixel.de / Leere Hosentaschen © Benjamin Thorn

In einem Sozialstaat werden alle Menschen unterstützt, die entweder gar kein Einkommen haben, oder über kein ausreichendes Einkommen verfügen. Diese Hilfe wird Sozialhilfe genannt und vom Sozialamt geleistet und verwaltet. Ziel der Sozialhilfe ist es, alle Menschen, die kein menschenwürdiges Leben führen können, zu unterstützen. Sozialhilfe ist in Deutschland im Grundgesetz verankert, und somit handelt es sich dabei um einen garantierten Rechtsanspruch auf ausreichende Hilfe zum Lebensunterhalt. Man muss für einen Anspruch auf Sozialhilfe keinerlei Vorleistungen erbracht haben. Auch die Gründe oder Ursachen der Hilfsbedürftigkeit spielen keine Rolle.

Sozialhilfe kann jeder bekommen




Sozialhilfe kann jeder bekommen, der die Voraussetzungen dafür erfüllt. Die Hilfe vom Sozialamt kann in zwei grundsätzliche Bereiche unterteilt werden. Zum einen gibt es Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU), und auf der anderen Seite Hilfe in besonderen Lebenslagen (HBL). Grundvoraussetzung für die Gewährung von Sozialhilfe ist natürlich auch die Tatsache, dass der Hilfsbedürftige nicht über Vermögen verfügt.

Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)

Hilfe zum Lebensunterhalt, wie die Sozialhilfe oder Grundsicherung im Amtsdeutsch heißt, wird dem Hilfeempfänger (so wird der bedürftige Bürger genannt) sind die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes benötigten Mittel. Diese bestehen aus dem Regelsatz, den Unterkunftskosten, den Heizkosten, und anderen laufenden Leistungen. Diese Leistungen des Staates dienen dazu die laufenden Kosten zu decken. Darüber hinaus sind aber auch oft einmalige Anschaffungen notwendig, welche für den täglichen Bedarf notwendig sind. Auch diese fallen unter die Kostenübernahme durch die Sozialhilfe. Diese einmalige Beihilfe muss jeweils beantragt werden. Die einmalige Kostenübernahme wird natürlich auch all im Einzelfall auf die Notwendigkeit geprüft.

Hilfe in besonderen Lebenslagen (HBL))

Im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen wird zum Beispiel Krankenhilfe, Hilfe zur Familienplanung, Krankenhaus- und ärztliche Behandlungskosten, Blindenhilfe, Hilfe zur Pflege, oder auch Hilfe zur Familienplanung gewährt. Dies ist aber nur möglich, wenn es den Eltern oder anderen unterhaltspflichtigen Personen unzumutbar ist, die hilfsbedürftige Person finanziell zu unterstützen.




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Welche Leistungen und Hilfe bekommt man vom Sozialamt, wer hat Anspruch auf Sozialleistungen und wie sieht die Sozialhilfe konkret aus?
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Arnulf Müller-Delius
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