Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses nutzen gerne die Möglichkeit der Kündigung wegen Eigenbedarf des Mietobjektes. Das ist jedoch nicht in allen Fällen statthaft. Oft soll damit ein ungeliebter Mieter wegen Eigenbedarf ausquartiert werden. Als Mieter hat man jedoch auch in dem Fall des Eigenbedarfs des Vermieters bestimmte Rechte. Der Vermieter muss sich bei einer Kündigung wegen Eigenbeadrfs an konkrete Gesetze halten. Als Vermieter kann man einen Mieter nicht einfach nach belieben aus der Wohnung oder dem Haus werfen. Auch, wenn der Vermieter Eigentümer ist, kann er nicht machen was er will, denn der Mieter zahlt schließlich auch ein Nutzungsentgelt für die Wohnung.