Bei jedem Autokauf, oder Autoverkauf eines gebrauchten Autos kommt es immer zu einer Abmeldung oder Anmeldung des gebrauchten Wagens. Dies bedeutet einen Halterwechsel beim KFZ. Eine weitere Möglichkeit beim Kauf oder Verkauf eines Autos ist auch die Ummeldung des Gebrauchtwagens. Diese Ummeldung sollte in jedem Fall möglichst schnell vorgenommen werden. Da es bei einem möglichen Schadensfall mit dem Gebrauchtwagen womöglich noch zu einer Haftung des Vorbesitzers kommen kann, obwohl der vorige Fahrzeughalter das Auto schon gar nicht mehr besitzt. Es ist also dringend notwendig jeden Halterwechsel beim KFZ sofort anzuzeigen.
Der Versicherung die Ummeldung bzw. den Halterwechsel beim KFZ melden
Zu aller erst sollte man seine Versicherung über den Halterwechsel beim KFZ informieren. Durch den Kauf eines neuen oder gebrauchten Wagens ist es oft der Fall, dass man je nach Autotyp in eine andere Versicherungsklasse fällt. Anhand der Schlüsselnummer ermittelt die Versicherung die Höhe des Schadensbeitrages bzw. der Versicherungsprämie. Für die eigentliche Ummeldung bei der Zulassungsstelle erhält man dann auch von der Versicherung die grüne Versicherungskarte. Die Ummeldung des neuen Kraftfahrzeuges ist nur mit dieser grünen Versicherungskarte möglich. Diese gilt als Nachweis, dass das umzumeldende Fahrzeug überhaupt versichert ist.
Der Fahrzeughalter muss nicht der Fahrer sein
Wenn das umzumeldende Fahrzeug nicht vom Halter gefahren wird, ist es bei vielen Versicherungen möglich einen abweichenden Halter vom Besitzer bzw. eigentlichen Fahrer eintragen zu lassen. Dies ist dann sehr nützlich, wenn der Fahranfänger mit einer sehr hohen Versicherungsstufe das Fahrzeug lieber auf den versicherungstechnisch gesehen besser eingestuften Vater ummelden will.
Grüne Versicherungskarte beim Halterwechsel von der Versicherung zusenden lassen
Für die eigentliche Ummeldung, und den damit verbundenen Halterwechsel, ist bei der Zulassungsstelle neben der grünen Versicherungskarte auch noch der Personalausweis und der Führerschein mitzubringen. Zusätzlich ist auch noch der Fahrzeugschein, und ganz wichtig der Fahrzeugbrief mitzubringen. Aus rechtlicher Sicht ist nur die Person Eigentümer des Fahrzeuges, der auch im Fahrzeugbrief steht bzw. wer den Fahrzeugbrief besitzt. Die grüne Versicherungskarte kann man sich von der Versicherung auch digital zusenden lassen.
Je nach Kommune ist es bei der Ummeldung aufgrund von einem Halterwechsel möglich sich auch ein Wunschkennzeichen auszusuchen. Dies ist von Kommune zu Kommune mit zusätzlichen Kosten in unterschiedlicher Höhe möglich. Außerdem ist es bei der Zulassungsstelle mittlerweile oft nötig die Bankverbindung anzugeben, da die fällige Kraftfahrzeugsteuer nur noch per Bankeinzug getätigt wird.
Was muss man zur Ummeldung und zum Halterwechsel bei der Zulassungsstelle mitbringen?
Auf der Zulassungsstelle wird in dem bestehenden Fahrzeugbrief der neue Halter eingetragen, während der Fahrzeugschein neu ausgestellt wird. Mit den entsprechenden Unterlagen und einem Beleg für die neuen Autokennzeichen lässt man sich bei den diversen Autoschilderdiensten die neuen Kennzeichen herstellen, und geht dann wieder zur Zulassungsstelle, um die neuen Kennzeichen mit dem TÜV-Aufkleber und dem Zulassungszeichen der Kommune bekleben zu lassen. Nun kann man die neuen Autokennzeichen ans neu umgemeldete Fahrzeug montieren und losfahren. Der Halterwechsel ist vollzogen.