Um es gleich vorweg zu nehmen: eigentlich muss man die Steuer-Identifikationsnummer gar nicht beantragen. Sie wird heutzutage automatisch mit der Geburt jedem Menschen zugeteilt. Man muss nicht lange warten, und kann sich die Steuer-ID von der zuständigen Behörde zusenden lassen. Die Steuer-Identifikationsnummer ist für jeden Menschen von Anfang eine wichtige Kennzahl. Wenn man sie mal verloren hat, dann kann man Steuer Identifikationsnummer bei den entsprechenden Behörden beantragen. Seit dem Juli 2007 wurde vom Gesetzgeber die Steuer-ID eingeführt. Sie bei allen Angelegenheiten die das Finanzamt betreffen von großer Bedeutung. Alle seit diesem Datum geborenen Menschen bekommen ihre Steuer-Identifikationsnummer automatisch vom Einwohnermeldeamt zugeschickt.
Man kann die die Steuer Indentifikationsnummer durch den Einkommensteuerbescheid beim Einwohnermeldeamt erfragen
Wenn man mal die Steuer-Identifikationsnummer vergessen hat, kann man sich durch einen Blick auf seinen letzten Einkommensteuerbescheid oder die Lohnsteuerkarte weiterhelfen. Außerdem bekommt man immer einen entsprechenden Brief der Behörde mit der Steuer-Identifikationsnummer. Im Zweifelsfall kann man beim Finanzamt, oder dem Einwohnermeldeamt die Steuer-ID zu beantragen.
So kann man seine Steuer-ID beantragen
Entweder man geht persönlich zum Einwohnermeldeamt seines Wohnsitzes, und weist sich dort per Personalausweis aus, um den Einkommensteuerbescheid erneut nachzufragen, oder man fordert die Einkommensteuerbescheid telefonisch oder per E-Mail an, und die Einkommensteuerbescheid wird postalisch an die Adresse gesendet, bei welcher man polizeilich gemeldet ist.
Auch das Bundeszentralamt für Steuern gibt Auskunft über die Steuer-Identifikationsnummer
Unter Angabe Angabe von Vorname, Name, der Adresse, des Geburtsortes und des Geburtsdatum gibt auch das Bundeszentralamt für Steuern schriftlich entweder per E-Mail oder per Post über die Steuer-ID Auskunft.